Registrierung
Registrierung
Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen der Stoffe, die sie in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren, zu sammeln. Ferner müssen sie die Gefahren und möglichen Risiken beurteilen, die von diesem Stoff ausgehen.
Diese Informationen werden der ECHA in einem Registrierungsdossier übermittelt, das die Informationen über die schädlichen Wirkungen und gegebenenfalls eine Beurteilung der Risiken enthält, die durch die Verwendung des Stoffs entstehen können, und wie diese Risiken zu beherrschen sind.
Die Registrierung betrifft Stoffe als solche, Stoffe in Gemischen und in bestimmten Fällen Stoffe in Erzeugnissen. Chemische Stoffe, die bereits anderen Rechtsvorschriften unterliegen, wie z. B. Arzneimittel oder radioaktive Stoffe, sind teilweise oder vollständig von den Anforderungen der REACH-Verordnung ausgenommen.
Die Registrierung beruht auf dem Grundsatz „ein Stoff, eine Registrierung“. Dies bedeutet, dass Hersteller und Importeure des gleichen Stoffs ihre Registrierung gemeinsam einreichen müssen. Die aufgeführten analytischen und spektralen Informationen sollten konsistent und ausreichend sein, um die Stoffidentität zu bestätigen.
Für die Registrierung von Stoffen wird gewöhnlich eine Gebühr in Rechnung gestellt.
Sie müssen eine Registrierung vornehmen, wenn Sie:
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See also
- Substance identification
- Registered substances
- Registration statistics
- REACH Legislation
- Fee Regulation (under Implementing Legislation)