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- Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Empfehlung für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Die ECHA bewertet in regelmäßigen Abständen die Stoffe auf der Liste der infrage kommenden Stoffe, um zu bestimmen, welche Stoffe vorrangig in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden sollten. Die Priorisierung beruht auf Informationen über die inhärenten Stoffeigenschaften, über die Verbreitung der Verwendung oder über den Umfang der Mengen, die unter die Zulassungspflicht fallen. Im Rahmen des Verfahrens führt die ECHA eine dreimonatige öffentliche Konsultation durch.
Der Empfehlungsentwurf enthält u. a. folgende Informationen:
- Ablauftermin, ab dem das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Stoffes untersagt sind, sofern keine Zulassung erteilt wurde oder die Verwendung von der Zulassungspflicht ausgenommen ist;
- Antragsschluss, bis zu dem Anträge eingegangen sein müssen, wenn der Antragsteller den Stoff nach dem Ablauftermin weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen möchte;
- gegebenenfalls Überprüfungszeiträume für bestimmte Verwendungen;
- gegebenenfalls Verwendungen, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind.
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten formuliert seine Stellungnahme zum Empfehlungsentwurf unter Berücksichtigung der Bemerkungen, die während der Konsultation eingegangen sind.
Die Stellungnahme des Ausschusses und die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Bemerkungen unterstützen die ECHA bei der Fertigstellung ihrer Empfehlung. Anschließend übermittelt die ECHA ihre Empfehlung an die Europäische Kommission, die über die Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe entscheidet.
Ausnahmen
Es gibt einige allgemeine Ausnahmen von der Zulassungspflicht. Neben diesen allgemeinen Ausnahmen kann die ECHA Vorschläge für stoff- und verwendungsspezifische Ausnahmen in Fällen unterbreiten, für die es bereits spezielle EU-Rechtsvorschriften mit Mindestanforderungen an die ausreichende Beherrschung der Risiken gibt, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt dienen.
Diese Ausnahmen sind in der Empfehlung dargelegt, die die ECHA der Kommission übermittelt.
See also
- Candidate List
- Draft recommendation and consultation
- Recommendations for inclusion in the Authorisation List
- Authorisation List
- Consultations in the authorisation process explained
- How to participate in the consultation on ECHA’s draft recommendation
- How to participate in the parallel call for information by the European Commission
- MSC opinions on ECHA's draft recommendation for the Authorisation List
- Questions and Answers on Authorisation
- Authorisation process
- Addressing substances of concern
- Generic exemptions from the authorisation requirement [PDF][EN]
- General approach for prioritisation of SVHCs for Inclusion in the list of substances subject to Authorisation used in Recommendations [PDF][EN]
- General approach for prioritisation of SVHCs: practical implementation examples [PDF][EN]
- General approach for preparation of draft Annex XIV entries for substances to be included in Annex XIV [PDF][EN]
- ECHA's general responses on issues commonly raised in consultations on draft recommendations [PDF][EN]