Ein Mitgliedstaat, oder auf Ersuchen der Europäischen Kommission, die ECHA können Beschränkungen vorschlagen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Risiko im Zusammenhang mit der Herstellung, der Vermarktung (einschließlich Einfuhr) oder der Verwendung eines Stoffes eines unionsübergreifenden Umgangs bedarf. Die ECHA kann zudem eine Beschränkung für Erzeugnisse vorschlagen, die Stoffe enthalten, die im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) enthalten sind.