Aktivitäten der ECHA bei Beschränkungen
Aktivitäten der ECHA bei Beschränkungen
Der Aufforderung der Europäischen Kommission nachkommend, arbeitet die ECHA Beschränkungsdossiers nach Anhang XV aus, überprüft bestehende Einträge und ermittelt, ob die Ausarbeitung eines Beschränkungsvorschlags erforderlich ist. In manchen Fällen führt die ECHA diese Art der Arbeiten auch auf eigene Initiative durch. Das ist insbesondere der Fall, wenn in Erzeugnissen enthaltene Stoffe aus dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe ein unannehmbares Risiko darstellen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden in einem Bericht erfasst und etwaige weitere Maßnahmen können der Website der ECHA entnommen werden. Die ECHA kann im Zuge der vorbereitenden Arbeiten Konsultationen initiieren und zur Vorlage von Nachweise auffordern.