Nachgeschaltete Anwender
Nachgeschaltete Anwender
Unternehmen oder einzelne Arbeitnehmer, die Chemikalien verwenden, werden in REACH und CLP als nachgeschaltete Anwender bezeichnet. Dazu zählen auch Hersteller von Waren oder Dienstleistungen, deren Geschäftsschwerpunkt nicht im Bereich Chemikalien liegt, wie beispielsweise Lebensmittel-, Bau- oder Reinigungsunternehmen. Zu den typischerweise verwendeten Chemikalien gehören Farben, Metalle, Klebstoffe, Lösungsmittel und Reinigungsmittel.
Nachgeschaltete Anwender spielen bei der Durchsetzung der sicheren Verwendung von Chemikalien eine wichtige Rolle, indem sie die sichere Verwendung an ihrem eigenen Standort umsetzen und sowohl ihren Lieferanten als auch ihren Kunden relevante Informationen zukommen lassen.
Auf diesen Webseiten wird beschrieben, in welcher Weise nachgeschaltete Anwender von REACH und CLP betroffen sind.
Über nachgeschaltete Anwender
Wer gilt als nachgeschalteter Anwender und was müssen sie tun?
Mehr über die Verpflichtungen nachgeschalteter Anwender
REACH enthält Vorgaben für nachgeschaltete Anwender, um die sichere Verwendung von Chemikalien zu fördern.
Andere Themen, die nachgeschaltete Anwender betreffen
Nachgeschaltete Anwender sind auch von der REACH-Registrierung, der regulatorischen Kontrolle chemischer Stoffe sowie von anderen Rechtsvorschriften betroffen.